PENSIONSKASSE

PENSIONSKASSE

Nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern auch für Erben bietet die Pensionskasse eine finanzielle Unterstützung. Konkret bedeutet dies, dass die Pensionskasse durchaus vollständig vererbt werden kann. So sind die Einzahlungen nicht personengebunden, weshalb wir Ihnen nach Bedarf gerne bei der Umsetzung Ihrer konkreten Rechte behilflich sind.

Der Schweizer Pensionskasse System

Erben Ihrer Pensionskasse

Wissenswertes

Anders als bei vielen privaten Versicherungen sind die Einzahlungen der Pensionskasse zu vererben. Auf Wunsch informieren wir Sie in dieser Hinsicht zu den gesetzlichen Regelungen und ermitteln, mit welcher Summe Sie durch die Auszahlung der Pensionskasse rechnen können.