ERBRECHT UND SOZIALVERSICHERUNG

ERBRECHT UND SOZIALVERSICHERUNG

Sozialversicherungs- und Erbrecht sind in der Schweiz keine staatliche Angelegenheit. Jeder Kanton entscheidet eigenständig, ob eine Erbschaftssteuer verhängt wird oder welche Rolle eine gesetzliche Schenkung spielt. Dennoch sind bei der Besteuerung eines Erbes immer die Erben selbst steuerpflichtig und müssen bei entsprechender Gesetzeslage eine Abgabe leisten.

Sozialversicherungsrecht

Erbrecht

Witwenrente

Wissenswertes

Die Sozialversicherung und die damit verbundenen Leistungen müssen nicht zwingend einheitlich vergeben werden. Bei Erbrecht und Sozialversicherung gibt es verschiedenste Besonderheiten, über die wir Sie gerne bei uns vor Ort informieren.