ERBRECHT UND SOZIALVERSICHERUNG
ERBRECHT UND SOZIALVERSICHERUNG
Sozialversicherungs- und Erbrecht sind in der Schweiz keine staatliche Angelegenheit. Jeder Kanton entscheidet eigenständig, ob eine Erbschaftssteuer verhängt wird oder welche Rolle eine gesetzliche Schenkung spielt. Dennoch sind bei der Besteuerung eines Erbes immer die Erben selbst steuerpflichtig und müssen bei entsprechender Gesetzeslage eine Abgabe leisten.
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Wissenswertes
Die Sozialversicherung und die damit verbundenen Leistungen müssen nicht zwingend einheitlich vergeben werden. Bei Erbrecht und Sozialversicherung gibt es verschiedenste Besonderheiten, über die wir Sie gerne bei uns vor Ort informieren.